Teilzeit/Nebenjob

Hier finden Sie zahlreiche Informationen über geringfügig entlohnte Nebenjobs, kurzfristige Nebenjobs (Saisonbeschäftigung), Nebenjobs in privaten Haushalten und Niedriglohnjobs.

Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten von Nebenjobs:

> geringfügig entlohnte Nebenjobs ("400-Euro-Jobs")

> Nebenjobs in Privathaushalten

> kurzfristigen Nebenjobs (Saisonbeschäftigung)

Der Nebenjob (400-Euro-Job) zählt zu den so genannten "geringfügigen Beschäftigungen" und wird sozialversicherungs- und steuerrechtlich anders als "reguläres" Beschäftigungsverhältnis behandelt.

Auch die Saisonbeschäftigung oder "kurzfristige Beschäftigung" ist geringfügig und kann eine gute Alternative zu einem regelmäßig ausgeübten Nebenjob sein.

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, um zum Nebenjobber zu werden.

Hier finden Sie eine Checkliste:

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