Vollzeit

​Die gesetzlich geregelte Arbeitszeit beläuft sich pro Tag auf 8 Stunden und kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein Ausgleich derart erfolgt, dass innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Kalenderwochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten werden.